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Tierhaftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen für Tiere               

Ein Tier zu halten und für dessen Unterhalt aufzukommen ist eine große Verpflichtung. Wer der Verantwortung für sein Tier nachkommen möchte, der ist gut beraten mit dem Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung. Jedes Tier kann plötzlich unerwartete Reaktionen zeigen, auch wenn es gut erzogen ist. Wird das Tier erschrocken, geängstigt oder durch andere Tiere abgelenkt, kann dies zu gefahrvollem Verhalten führen. So kann das Tier beispielsweise eine dritte Person beißen, fremdes Eigentum beschädigen oder vernichten oder einen Verkehrsunfall verursachen. Daraus können Schadensersatzverpflichtungen in Millionenhöhe entstehen, die den Tierhalter für sein restliches Leben finanziell ruinieren. Tierhaftpflichtversicherungen tragen dafür Sorge, dass für Schäden die das Tier verursacht, der Versicherer aufkommt.

Hund oder Pferd - welche Tierhaftpflichtversicherungen sind geeignet?

Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung des Tierhalters sind Schäden, die durch das Halten von kleinen Haustieren, wie Hamster oder Wellensittich, verursacht werden abgedeckt. Hunde und Pferde sind hier aber nicht mit eingeschlossen, für diese muss der Halter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Für Hund oder Pferd sehen die Versicherer jeweils getrennte Tarife der Tierhaftpflichtversicherungen vor.

Tierhaftpflichtversicherung für Hunde

Einem Hundehalter steht eine große Anzahl von Tarifangeboten der Tierhaftpflichtversicherung zur Verfügung, aus der er wählen kann. Die Beiträge sind auf Rasse und Größe des Hundes abgestimmt. So zahlt der Halter eines kleinen Hundes, wie etwa einem Yorkshireterrier, geringere Beiträge als der Halter eines Schäferhundes. Besonders risikoträchtige Rassen, beispielsweise Kampfhunde, können meist gar nicht versichert werden. In der Regel führt jeder Versicherer für Tierhaftpflichtversicherungen eine Liste, auf der alle nicht versicherbaren Hunderassen aufgeführt werden.

Im Allgemeinen sollte die Versicherungssumme bei Tierhaftpflichtversicherungen großzügig berechnet werden. Die Preisunterschiede der Tarife sind oft nur geringfügig, die Deckung bei einer höheren Versicherungssumme reicht dafür in jedem Fall bei Schadenseintritt aus. Es kann ein Selbstbehalt für die Tierhaftpflichtversicherung vereinbart werden, das heißt ein fester Betrag den der Halter vorab selbst trägt, dieser beläuft sich üblicherweise auf 150 bis 300 Euro im Jahr. Die Deckungssumme der Tierhaftpflichtversicherung sollte bei mindestens 5 Millionen, besser noch 10 Millionen Euro liegen, sowohl für Personenschäden als auch für Sachschäden. Es sollten eventuell auch Vermögensschäden mit Tierhaftpflichtversicherungen abgedeckt werden.

Tierhaftpflichtversicherung für Pferde

Auch ein Pferdehalter kann auf günstige Tarife für die Tierhaftpflichtversicherung zugreifen. Naturgemäß können Pferde außerordentliche Schäden verursachen, daher bietet sich eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von 10 bis 15 Millionen an. Einen Selbstbehalt von 150 bis 300 Euro beim Abschluss der Tierhaftpflichtversicherung zu vereinbaren, lohnt sich meist. Die Abdeckung von Vermögensschäden sollte in der Höhe auch bei 10 bis 15 Millionen liegen, da bei Pferden das Risiko der Verursachung eines größeren Vermögensschadens erheblich ist. Auch sollte bei Tierhaftpflichtversicherungen für Pferde auf eine Deckungssumme für Mietsachschäden geachtet werden, die etwa bei 5 bis 10 Millionen Euro liegen kann. Für besondere Bedingungen der Pferdehaltung, etwa bei einer Reitbeteiligung oder der Teilnahme an Reitturnieren, ist in jedem Fall eine Schadensdeckung aus der Tierhaftpflichtversicherung zu prüfen.

Fazit: Ob Pferd oder Hund, die Tierhaftpflichtversicherung ist eine lohnende Angelegenheit. Bei vergleichsweise geringen Beiträgen ist der bewirkte Versicherungsschutz beträchtlich. So sollte der Tierhalter vorsorgen und sich für den Schadensfall rechtzeitig absichern.